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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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02.02.2021 - 17 Bebauungsplan "Brühl-Anwand- 4. Änderung Östlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig ungeändert beschlossen

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

30

0

2

 

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Beschluss

  1. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligungen wird zugestimmt (Anlagen 2 + 3).

 

  1. Der Bebauungsplanentwurf „Brühl-Anwand – 4. Änderung Östlich Badstraße“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 03.05-2/4 in Leonberg wird gebilligt. Maßgebend ist der Entwurf vom 11.01.2021 mit Begründung mit Stand vom jeweils 11.01.2021 (Anlagen 4-6).

 

  1. Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung, jeweils vom 11.01.2021 und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Fa. Weeber nach Maßgabe der dargestellten Eckpunkte einen Grundstücksübertragungsvertrag / Städtebaulichen Vertrag (Stufe 2) zur Sicherung der städtebaulichen Ziele abzuschließen.
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Anlagen zur Vorlage

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