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Die Mitglieder des Gemeinderates beschließenmehrheitlichmit zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung:
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, für das Wohnhaus Eltinger Fußweg 10, Flst.Nr. 34/1, das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB auf Grundlage der dargelegten Sachverhalte auszuüben.
Der Deckungsvorschlag zur Finanzierung der überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 340.000,-- aus Investitionsauftrag 752200027010 (Anschlussunterbringung Flüchtlinge) wird genehmigt.