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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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28.04.2020 - 11 12. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen mehrheitlich mit einer Gegenstimme und ohne Enthaltung:

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Beschluss

  1.      Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Katzenbühl- 1. Änderung östlich Jahnstraße“ mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften und zur 12. Änderung des  Flächennutzungsplans wurden geprüft und abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen aus den Beteiligungen wird zugestimmt. (Anlage 2)
  2.      Der Feststellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Katzenbühl- 1. Änderung östlich Jahnstraße“ mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften wird gem. § 6 BauGB gefasst. Der Begründung und dem Umweltbericht wird zugestimmt (Anlagen 3, 4 und 5). Sie werden der 12. Flächennutzungsplanänderung gem. § 5 Abs. 5 BauGB beigefügt.
  3.      Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Katzenbühl – 1. Änderung östlich Jahnstraße“ mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (Anlagen 6 und 7) wird gem. § 10 BauGB i.V.m. § 74 LBO für Baden-Württemberg und § 4 GemO für Baden-Württemberg gefasst. Der Begründung und dem Umweltbericht (Anlagen 5 und 8) wird zugestimmt. Sie werden dem Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt.
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Anlagen zur Vorlage

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