Sitzung des Gemeinderates
1.) Der Aufstellungsbeschluss „Unterer Schützenrain“, Planbereich 02.08-10 vom 30.01.2001 wird aufgehoben. (Anlage 2)
2.) Der Aufstellungsbeschluss wird für den Bebauungsplan „Unterer Schützenrain“ und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften im Planbereich 02.08-10 gem. § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO in der veränderten Abgrenzung gefasst.
Die Aufstellung erfolgt gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 17.10.2019 (Anlage 3)
3.) Nach Vorliegen der notwendigen Fachgutachten zum Bebauungsplan ist die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
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