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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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19.11.2019 - 11 Bebauungsplan „Unterer Schützenrain“ mit Satzun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen mehrheitlich mit 8 Gegenstimmen und ohne Enthaltung:

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Beschluss

1.)    Der Aufstellungsbeschluss „Unterer Schützenrain“, Planbereich 02.08-10 vom 30.01.2001 wird aufgehoben. (Anlage 2)

 

2.)    Der Aufstellungsbeschluss wird für den Bebauungsplan „Unterer Schützenrain“ und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften im Planbereich 02.08-10 gem. § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO in der veränderten Abgrenzung gefasst.

      Die Aufstellung erfolgt gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 17.10.2019 (Anlage 3)

 

3.)    Nach Vorliegen der notwendigen Fachgutachten zum Bebauungsplan ist die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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