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Die Mitglieder des Gemeinderates beschließenmehrheitlich:
Beschluss
Vom Verordnungsentwurf des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) auf der Gemarkung der Stadt Leonberg wird Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der in der Sitzungsvorlage dargelegten Änderungsvorschläge im Rahmen des Beteiligungsverfahrens bis spätestens 09. Juli 2018 gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.
Der Ortschaftsrat weist darauf hin, dass tatsächlich die Tuffsteinkalkbank in Höfingen bis auf die gegenüberliegende Gleisseite bis zur Felsengartenstraße weiterginge. Er bittet um Überprüfung und ggf. Berichtigung der Pläne.
Die Stadt Leonberg macht deutlich, sollte in Folge Starkregens oder sonstige Vorkommnisse / Hochwasser z. B. die Mahdentalsiedlung überschwemmt werden, so muss es möglich sein, einen ausreichenden Hochwasserschutz auch in diesem, dann geschützten FFH-Gebiet, vorzusehen, zu planen oder gegebenenfalls zu realisieren.
Die parzellenweise Ausweisung der Streuobstwiesen und die Ausklammerung der Ackerflächen im Gebiet Warmbronn Nord als FFH-Gebiete sind vorzusehen. Sofern eine Ausklammerung nicht möglich ist, sind Ersatzflächen anzubieten, um dies möglich zu machen, unter Einbeziehung der Eigentümer und Landwirte.