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18.06.2024 - 18.2 Straßenrechtliche Teileinziehung von Teilfläche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich und ungeändert beschlossen

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

24

3

0

 

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Beschluss

  1. Die in der Anlage 2 dargestellte Abwägungsmatrix über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Bedenken wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die in der Anlage 1 dargestellten Flächen der Mühlstraße zwischen der Abzweigung Rutesheimer Straße und der Abzweigung Am Schlossberg werden für den Verkehr teileingezogen (Teilentwidmung).
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Teileinziehung von Teilflächen der Mühlstraße öffentlich bekannt zu machen.

 

  1. Der Ortschaftsrat Höfingen, der Planungsausschuss und der Gemeinderat sind vor einer endgültigen Entscheidung über einen Poller, Schranke o.ä. zu hören.