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18.06.2024 - 9.4 Kommunaler Wärmeplan für die Stadt Leonberg - B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Antrag Freie Wähler: In Bezug auf die Machbarkeitsstudie soll nur ein Gebiet für 90 Tsd. Euro untersucht werden.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

20

2

 

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich und ungeändert beschlossen

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

4

4

 

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Beschluss

1. Der Gemeinderat beschließt den kommunalen Wärmeplan für die Stadt Leonberg nach Landesgesetz, § 27 KlimaG BW (vgl. Anlage).

2. Den in Ziff. 3 beschriebenen prioritären Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmewendestrategie wird zugestimmt. In Ziffer 3. Punkt M 3 - Realisierung des Windkraft-Potenzials – wird “20 Windkraftanlagen” durch “mehrere Windkraftanlagen ersetzt”. (Vgl. M3.)

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die prioritären Maßnahmen des kommunalen Wärmeplans für die Stadt Leonberg umzusetzen.

4. Die Verwaltung wird im Weiteren beauftragt, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie für die im kommunalen Wärmeplan für die Stadt Leonberg vorgeschlagenen insgesamt neun Eignungsgebiete für Wärmenetze (vgl. M1), die Umsetzbarkeit zu prüfen, die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerinnen abzufragen und eine Rangfolge für die Umsetzung zu bilden.

5. Für die in Ziff. 4 genannten Machbarkeitsstudien wird die Verwaltung ermächtigt, innerhalb eines Kostenrahmens von 180.000,00 € Leistungen auszuschreiben und zu vergeben. Von der Beauftragung ist der Gemeinderat in Kenntnis zu setzen.

6. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange gemäß § 27 Absatz 3 Satz 3 KlimaG BW eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen, sowie überwiegend gemäß Abwägungstabelle (s. Anlage 2) berücksichtigt. Der Entwurf des kommunalen Wärmeplans für die Stadt Leonberg mit Stand 19.02.2024 wird entsprechend angepasst.

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Anlagen zur Vorlage