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25.04.2024 - 4 Arbeitsmarktzulage für die Angestellten der Bür...
Grunddaten
- TOP:
- 4
- Gremium:
- Finanz- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Do., 25.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Hauptamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
- Am Beschluss des Gemeinderats vom 27.02.2024 wird festgehalten:
- Die Arbeitsmarktzulage wird nur für die Mitarbeiter/innen der Bürgerämter gewährt.
- Die Höhe der Arbeitsmarktzulage bemisst sich am Unterschiedsbetrag zur nächsthöheren Entgeltgruppe der individuellen Stufe. Der Betrag bleibt für die restliche Laufzeit gleich.
- Die Zulage ist auf bis zu fünf Jahre befristet (31.12.2028).
-
Sie wird auch den schon vorhandenen Beschäftigten des Bereichs (auch Ortschaftsverwaltungen), mit den gleichen beruflichen Anforderungen, gewährt (Gleichbehandlung).
-
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis dieses Beschlusses erneut den Personalrat zu beteiligen.
- Sollte der Personalrat erneut der Arbeitsmarktzulage nicht zustimmen wird die Verwaltung beauftragt, das Einigungsstellenverfahren einzuleiten.
