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25.04.2024 - 4 Arbeitsmarktzulage für die Angestellten der Bür...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich und ungeändert beschlossen

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

2

1

 

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Beschluss

  1. Am Beschluss des Gemeinderats vom 27.02.2024 wird festgehalten:

 

  1. Die Arbeitsmarktzulage wird nur für die Mitarbeiter/innen der Bürgerämter gewährt.
  2. Die Höhe der Arbeitsmarktzulage bemisst sich am Unterschiedsbetrag zur nächsthöheren Entgeltgruppe der individuellen Stufe. Der Betrag bleibt für die restliche Laufzeit gleich.
  3. Die Zulage ist auf bis zu fünf Jahre befristet (31.12.2028).
  4. Sie wird auch den schon vorhandenen Beschäftigten des Bereichs (auch Ortschaftsverwaltungen), mit den gleichen beruflichen Anforderungen, gewährt (Gleichbehandlung).
     
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis dieses Beschlusses erneut den Personalrat zu beteiligen.
     
  2. Sollte der Personalrat erneut der Arbeitsmarktzulage nicht zustimmen wird die Verwaltung beauftragt, das Einigungsstellenverfahren einzuleiten.