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31.03.2022 - 7 Zielsetzung für die Bewirtschaftung des Stadtwa...
Grunddaten
- TOP:
- 7
- Gremium:
- Finanz- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Do., 31.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag
- Federführend:
- Kämmereiamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
- Für den Forsteinrichtungszeitraum 2023 bis 2032 werden die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Stadtwaldes als gleichrangige Ziele angesehen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit.
Abstimmungsergebnis: einstimmig und ungeändert beschlossen als Empfehlung an den Gemeinderat
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Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
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10 |
0 |
0 |
- Zur Erreichung der unter 1. aufgeführten Ziele wird zusätzlich das Alt- und Totholzkonzept des Landes Baden-Württemberg umgesetzt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Stadtwald entsprechend dieser Vorgaben zu bewirtschaften.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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8,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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10,3 MB
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