Sozialhilfe
Die Sozialhilfe soll die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglichen, wenn dies aus eigener Kraft nicht (mehr) möglich ist. Sie umfasst die unten aufgeführten Themen.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
Ihr Einkommen reicht nicht aus um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, Sie besitzen kein verwertbares Vermögen und haben entweder
- das 65. Lebensjahr vollendet oder
- das 18. Lebensjahr vollendet und sind dauerhaft voll erwerbsgemindert.
Die Anträge dazu finden Sie auf dieser Seite unter Online-Formulare, Merkblätter, Satzungen.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (ehemals Sozialhilfe)
Ihr Einkommen reicht nicht aus um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, Sie besitzen kein verwertbares Vermögen und sind auf absehbare Zeit weniger als drei Stunden arbeitsfähig (z.B. Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, längerfristig Erkrankte oder in Einrichtungen betreute Menschen).
Die Anträge dazu finden Sie auf dieser Seite unter Online-Formulare, Merkblätter, Satzungen.
Hilfe nach Kapitel 5-9 SGB XII
Sie umfassen Hilfen zur Gesundheit (z.B. bei Schwangerschaft), Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (z.B. bei drohendem Wohnungsverlust) und Hilfe in anderen Lebenslagen (z.B. Bestattungskosten).
Die Anträge dazu finden Sie auf dieser Seite unter Online-Formulare, Merkblätter, Satzungen.
Was ist zu tun?
Zuständigkeit
Die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt beim Kreissozialamt Böblingen. Zur Ihrer Entlastung können Sie Ihren Antrag aber auch in Leonberg beim Sozialen Dienst im Neuen Rathaus abgeben. Bei Fragen zum Ausfüllen der Anträge hilft Ihnen der Soziale Dienst gerne weiter.
Weitere Informationen
Online-Formulare, Merkblätter, Satzungen
- Vermögenserklärung zum Antrag für Sozialhilfe(PDF-Datei / 20 kB)
- Checkliste "erforderliche Unterlagen zu Ihrem Antrag"(PDF-Datei / 64 kB)
- Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
- Antrag auf Gewährung einer einmaligen Leistung
- Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe nach SGB XII
- Antrag auf Leistungen der Grundsicherung
- Folgeantrag auf Leistungen der Grundsicherung