Baulastenverzeichnis - Auskunft
Öffentlich-rechtliche Belastungen eines Grundstücks stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis. Wenn Sie ein Grundstück erwerben oder bebauen möchten, sollten Sie zuvor nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
Ob auf Ihrem Grundstück eine Baulast liegt, erfahren Sie im Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt bei.
Online-Service
Für diese Leistung können Sie folgende Online-Services nutzen:
Online-Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (AS)
Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag. Den ausgefüllten Antrag können Sie online einreichen oder ausdrucken und uns per Post, Fax oder persönlich übermitteln.