Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung oder Ermäßigung von den Rundfunkgebühren beantragt werden.
Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht oder Ermäßigungen des Rundfunkbeitrags werden ausschließlich auf Antrag gewährt.
Der komplett ausgefüllten Antrag kann auch bei den zuständigen Ansprechpartnern der Stadt Leonberg abgegeben werden.
Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
Informationen hierzu erhalten Sie im Internetportal des Rundfunkbeitrags unter www.rundfunkbeitrag.de
Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung der Rundfunkgebühr
Äntrage erhalten Sie :
- im Internetportal des Rundfunkbeitrags unter www.rundfunkbeitrag.de
- in den Ortschaftsverwaltungen Gebersheim, Warmbronn und Höfingen