Haftpflicht, Schadensfall, Unfall (Geschädigter)
Hier finden Sie Informationen zum Vorgehen im Schadensfall.
Bei mir ist ein Schaden entstanden
Ein Schadensersatzanspruch gegen die Stadt Leonberg kann entstehen, wenn durch pflichtwidriges oder schuldhaftes Verhalten, das die Stadt zu vertreten hat, ein Schaden eingetreten ist. Gegen Schadensersatzansprüche auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen ist die Stadt haftpflichtversichert.
Was ist zu tun?
Wenn Sie Ansprüche geltend machen möchten, sind schriftliche Angaben zum Schadensfall erforderlich.
Füllen Sie hierzu das Formular im Kasten "Dokumente" bitte vollständig in Druckschrift aus und schicken Sie es an uns oder bringen es vorbei.