Löschen einer bestehenden Baulast
Wenn der Grund für die Baulast entfällt oder kein öffentliches Interesse mehr an der Baulast besteht, kann sie mit Zustimmung der Baurechtsbehörde gelöscht werden.
Online-Service
Für diese Leistung können Sie folgende Online-Services nutzen:
Online-Antrag auf Löschung einer Baulast
Antrag auf Löschung einer Baulast (AS)
Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag. Den ausgefüllten Antrag können Sie ausdrucken und uns per Post, Fax oder persönlich übermitteln.