Wahlschein beantragen
Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Bitte beachten Sie, dass die Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein nicht ersetzt.
Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.
Voraussetzungen
Sie
- sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und
- im Wählerverzeichnis eingetragen.
Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen (bei der Landtagswahl 2026 damit spätestens bis zum 15. Februar 2026) vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.
Zuständige Stelle
die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind
Verfahrensablauf
Sie können den Wahlschein beantragen:
- persönlich bei Ihrer Gemeinde
- durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat
- schriftlich
Hinweis: Verwenden Sie für Ihren Antrag wenn möglich Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an Ihre Gemeinde zurück. Sie können den Wahlschein auch per Fax, E-Mail oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:- Familienname
- alle Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- wenn aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.
- über Online-Formulare hier im Serviceportal beziehungsweise im Internet, wenn Ihre Gemeinde das anbietet
Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.
Erforderliche Unterlagen
wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung
Kosten
Bei postalischer Übersendung des Wahlscheinantrags an die Gemeinde fällt das entsprechende Briefporto an.
Rechtsgrundlage
je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:
- § 27 Wahlscheinanträge
- § 26 Wahlscheinanträge
Gesetz über die Landtagswahlen (Landtagswahlgesetz -LWG):
- § 22 Wahlscheine
Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Landtagswahlgesetz (Landeswahlordnung - LWO):
- § 18 Absatz 1 Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen
- § 19 Wahlscheinanträge
- § 10 Wahlscheinanträge
Freigabevermerk
08.12.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
Hinweise
keine
Online-Service
Für diese Leistung können Sie folgende Online-Services nutzen:
- Wahlschein für Briefwahl beantragen