Serviceangebot für Dienstleister in der EU
Im Rahmen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie bieten wir Ihnen folgende Dienste online an:
- Einen Online-Gewerbemeldungsdienst. Sie können hier Ihre Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen online erledigen.
- Die Möglichkeit zur verschlüsselten Online-Kommunikation mit der Stadtverwaltung über die Virtuelle Poststelle der Stadt Leonberg. Beachten Sie hierzu auch unsere Datenschutzhinweise.
Darüberhinaus finden Sie bei uns Informationen und Links zu den umfassenderen Beschreibungen und Verfahren im Landesportal Baden-Württemberg unter www.service-bw.de zu folgenden Stichworten:
Serviceangebot für Dienstleister in der EU
Was ist die Europäische Dienstleistungsrichtlinie?
Im Dezember 2006 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie) verabschiedet.
Als zentrales Element der Lissabon-Strategie möchte die europäische Dienstleistungsrichtlinie erreichen, dass die Chancen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Gemeinschaft besser genutzt werden. Nationale Beschränkungen, die einem größeren Wirtschaftswachstum sowie neuen Arbeitsplätzen im Wege stehen, sollen beseitigt und die Grundlage für einen echten Binnenmarkt gelegt werden.
Ab 2010 ist es daher unwichtig, ob sich ein Unternehmen in einem anderen Staat in der EU nieder lässt oder von seinem Ursprungsland aus hier bei uns tätig werden will. Die Regelungen der EU-DLR sollen für beide Fälle die wirtschaftliche Betätigung ermöglichen und unterstützen. Aber auch alle Dienstleister im Inland sollen von dieser Neuerung profitieren.
In Baden-Württemberg finden Sie daher ab sofort alle für Dienstleister wichtigen Informationen, sowie Möglichkeit Verfahren online abzuwickeln, im Serviceportal des Landes Baden-Württemberg www.service-bw.de.