Kinder können der Namensänderung eines Elternteils nach Auflösung der Ehe folgen. Erwachsene Kinder können sich ab Inkrafttreten des Gesetzes selbst einbenennen oder aber einmal ihren Geburtsnamen neu bestimmen. Für die Minderheiten der Sorben, Dänen und Friesen sind besondere namensrechtliche Regelungen geschaffen worden. Für den Ehe- als auch Geburtsnamen des Kindes ist die Wahl eines geschlechtsangepassten Familiennamens möglich.
Kinder können der Namensänderung eines Elternteils nach Auflösung der Ehe folgen. Erwachsene Kinder können sich ab Inkrafttreten des Gesetzes selbst einbenennen oder aber einmal ihren Geburtsnamen neu bestimmen. Für die Minderheiten der Sorben, Dänen und Friesen sind besondere namensrechtliche Regelungen geschaffen worden. Für den Ehe- als auch Geburtsnamen des Kindes ist die Wahl eines geschlechtsangepassten Familiennamens möglich.