Alle Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen nach § 16 StrG einer Erlaubnis. Hierfür stellen Sie bitte einen Antrag bei der Straßenbaubehörde im Tiefbauamt der Stadt Leonberg:
Genehmigungsbedürftige Arbeiten sind zum Beispiel
- Aufgrabungen für Hausanschlüsse der Ver- und Entsorgungsleitungen eines Grundstückes, die im öffentlichen Verkehrsraum herzustellen sind - auch bei Störungsbeseitigungsarbeiten
- Veränderungen von Hofeinfahrten bzw. Neubau von Stellplätzen (Gehweg- und Bordsteinabsenkung)
- Aushub des Arbeitsraums (Arbeiten unterhalb der Erdoberfläche - Gräben- und Grubenaushub im privaten Grundstück), in dem ein Teil der öffentlichen Verkehrsfläche (Fahrbahn, Gehweg etc.) in Anspruch genommen wird oder eine Böschungsrutschung entstehen kann
- alle anderen Aufgrabungen und Veränderungen im öffentlichen Verkehrsraum