Übersichtsplan Leinenpflicht, Stand April 2023: Datei in neuem Fenster öffnen
Auf folgende städtische Anlagen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden:
- Kinderspiel- u. Bolzplätze/Ballspielfelder
- Schul- und Friedhöfe
- Skateranlagen.
Auf Friedhöfen bilden Blindenführhunde eine Ausnahme.