Tote Hunde sind in Tierkörperbeseitigungsanlagen zu beseitigen. Eine Tierkörpersammelstelle befindet sich beim städtischen Bauhof.

Auf dem eigenen Grundstück dürfen einzelne Hunde vergraben werden, soweit das Grundstück nicht im Wasserschutzgebiet oder in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen liegt. Das Tier ist mindestens 50 cm tief zu vergraben.