Beachten Sie bitte: Unsere Hundesteuermarken gelten 2 Jahre.
Für jeden Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Stadt bleibt, ausgegeben. Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Stadt zurückzuschicken.
Die Hundesteuermarke muss der Hund außerhalb der Wohnung oder des Privateigentums sichtbar am Halsband tragen. Bei Verlust der Hundesteuermarke erhalten Sie bei der Steuerabteilung eine Ersatzmarke, für welche eine Auslagenerstattung von 5,- EUR zu entrichten ist.