Damit der regelmäßige Austausch des Zwischenzählers nach den eichrechtlichen Vorschriften durch die Stadtwerke Leonberg erfolgen kann, muss ein zusätzlicher Zählerplatz gem. DIN 1988 errichtet werden.
Der erste Austausch des Zwischenzählers erfolgt zeitgleich mit dem nächsten Austausch des Hauswasserzählers, spätestens jedoch mit Ablauf der nach dem Eichgesetz vorgeschriebenen Eichfrist (6 Jahre).
Der erste Austausch des Zwischenzählers erfolgt zeitgleich mit dem nächsten Austausch des Hauswasserzählers, spätestens jedoch mit Ablauf der nach dem Eichgesetz vorgeschriebenen Eichfrist (6 Jahre).