Gemäß § 1 - 12 ERechVOBW und der EU-Richtlinie 2014/55 sind Kommunen zur Annahme und digitalen Weiterverarbeitung von E-Rechnungen verpflichtet.
Die Möglichkeit, Rechnungen an die Stadt Leonberg als E-Rechnungen einzureichen, steht ausschließlich Wirtschaftsunternehmen, die Leistungen für die Stadt Leonberg erbringen bzw. erbracht haben, zur Verfügung.