Auskunft aus den digitalen Unterlagen der Bauakte kann grundsätzlich nur der Eigentümer des jeweiligen Objekts gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z. B. Kaufvertrag, aktueller Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid, etc.) erhalten. Zudem hat sich der Eigentümer entsprechend auszuweisen (gültiger Ausweis/Reisepass).

Ansonsten werden Auskünfte aus den Akten nur mit Vollmacht des Eigentümers erteilt. Die Vollmacht darf dabei nicht älter als ein Jahr ab Erteilungsdatum sein. Beauftragte Sachverständige (Amtsgericht) haben einen entsprechenden Auftrag, Mitarbeiter eines Unternehmens eine Vollmacht, die die Legitimation des Mitarbeiters enthält, vorzulegen.

Die Übermittlung der beantragten Unterlagen erfolgt ausschließlich digital per Email. Eine persönliche Einsichtnahme in die Akte bzw. in die dazugehörigen Planunterlagen im Rathaus Leonberg ist nicht möglich.