Empfänger von Wohngeld und / oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für ihre Kinder. Genauere Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Seite Bildungs- und Teilhabepaket.
Zudem können der Leonberger Teilhabepass und der Landesfamilienpass ausgestellt werden. Mittels der wirtschaftlichen Jugendhilfe besteht die Möglichkeit der Übernahme von Kindergartengebühren.
Weitere Informationen können Sie dem beigefügten Flyer entnehmen.