Für die umliegenden Gemeinden ist das Landratsamt Böblingen zuständig – die Antragsabgabe kann jedoch bei den meisten Gemeindeverwaltungen auf den jeweiligen Bürgerämtern erfolgen.
Für die umliegenden Gemeinden ist das Landratsamt Böblingen zuständig – die Antragsabgabe kann jedoch bei den meisten Gemeindeverwaltungen auf den jeweiligen Bürgerämtern erfolgen.