Wohngeld wird in der Regel vom Beginn des Monats gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.

Die Bewilligung erfolgt in der Regel für zwölf Monate - der Antragsteller ist verpflichtet alle Änderungen seiner Lebensverhältnisse unverzüglich zu melden.
Die Zahlungen erfolgen monatlich im Voraus ausschließlich per Überweisung auf ein angegebenes Konto.