Wer Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, Nutzungsberechtigte von Wohnraum (z.B. Bewohner eines Heimes) oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum ist, kann einen Wohngeldantrag stellen.

Ob sich ein Anspruch ergibt ist abhängig von:
  • der Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsmitglieder
  • der Höhe der anrechenbaren Miete oder Belastung