Die Änderung des Personenstandsrechtsänderungsgesetzes ist seit dem 1. November 2022 gültig.

Das 3. Personenstandsrechtsänderungsgesetz sieht vor, dass seit dem 01.11.2022 die Eintragung der Religionsgemeinschaft sowie deren Fortführung und Berichtigung in den Personenstandsregistern nicht mehr erfolgen.

Somit werden seit dem 01.11.2022 keine Religionsgemeinschaften mehr in den Geburts-, Ehe,- oder Sterbeurkunden vermerkt.