Da es sich beim Gewerberegister der Stadt Leonberg um kein öffentliches Verzeichnis handelt, besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Auskunft. Gewerbeauskünfte können auch nur insoweit erteilt werden, als die Gewerbetreibenden ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Gewerbeauskunft wird deshalb keine Gewähr übernommen.
Eine einfache Gewerbeauskunft erhalten Sie ohne Angabe von Gründen. Diese Auskunft umfasst nur den Namen des jeweiligen Gewerbetreibenden, die angezeigte Betriebsanschrift und die Tätigkeit.
Falls weitere Angaben benötigt werden, ist eine erweiterte Gewerbeauskunft zu beantragen. Hierfür ist ein rechtliches Interesse (z. B. Forderungen gegen eine Firma) nachzuweisen. Die erweiterte Auskunft umfasst neben der Mitteilung der einfachen Gewerbeauskunft, das Anmelde- und/oder Abmeldedatum, Name und Vorname des Betriebsinhabers bzw. Geschäftsführers und die Privatanschrift des Gewerbetreibenden oder des jeweiligen gesetzlichen Vertreters.