Ihr Einkommen reicht nicht aus um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, Sie besitzen kein verwertbares Vermögen und haben entweder

  • das 65. Lebensjahr vollendet oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet und sind dauerhaft voll erwerbsgemindert.

Die Anträge dazu finden Sie auf dieser Seite unter Online-Formulare, Merkblätter, Satzungen.