Ihr Einkommen reicht nicht aus um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, Sie besitzen kein verwertbares Vermögen und haben entweder
- das 65. Lebensjahr vollendet oder
- das 18. Lebensjahr vollendet und sind dauerhaft voll erwerbsgemindert.
Die Anträge dazu finden Sie auf dieser Seite unter Online-Formulare, Merkblätter, Satzungen.