Bei drohender oder eingetretener Verwahrlosung ist der Soziale Dienst in enger Abstimmung mit dem Ordnungsamt, Ansprechpartner für den Betroffenen und das Gemeinwesen und erarbeitet Auswege aus der Problemsituation.
Bei drohender oder eingetretener Verwahrlosung ist der Soziale Dienst in enger Abstimmung mit dem Ordnungsamt, Ansprechpartner für den Betroffenen und das Gemeinwesen und erarbeitet Auswege aus der Problemsituation.