Wird ein Gewerbezentralregisterauszug über die Firma benötigt, kann der Antrag nur durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person gestellt werden. Der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Außerdem ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts erforderlich.