Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie 12 Monate lang, sind sie älter als 50 (bzw. 55/58) Jahre auch länger, aber höchstens 24 Monate. Spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird, endet die Zahlung von Arbeitslosengeld.
Der Leistungssatz beträgt 67% bzw. 60% des pauschalierten Nettoentgeltes (Leistungsentgeltes).
Ein erhöhter Leistungssatz von 67% wird gewährt, wenn Sie oder Ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte oder Lebenspartner, der ebenfalls unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, ein Kind haben.
Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, gilt die Arbeitslosmeldung
- bis Sie eine Arbeit aufnehmen oder
- sich aus der Arbeitslosigkeit aus anderen Gründen abmelden.