Bei der Grabgestaltung ist darauf zu achten, dass die Gräber gärtnerisch (Bepflanzung) angelegt werden. Grababdeckungen aus totem Material, wie z.Bsp. Kiesabdeckungen oder Grabplatten, sind nicht zulässig (Ausnahme: Abteilung 66 auf dem Waldfriedhof).

Vor der Aufstellung von Grabmalen ist die Genehmigung der Friedhofsverwaltung einzuholen.

Um die Würde des Ortes und ein einheitliches Gesamterscheinungsbild der Friedhöfe zu wahren, sind in der Friedhofsordnung die Gestaltungsvorschriften für Grabmale festgelegt.

An der Urnenwand sind einheitliche Abdeckplatten angebracht, welche individuell beschriftet werden können.

Friedhofsordnung der Stadt Leonberg