Die Frage, ob Verstorbene erd- oder feuerbestattet werden sollen, hängt von deren erklärtem oder mutmaßlichem Willen ab, an den die Hinterbliebenen gebunden sind. Dagegen ist die Entscheidung über die Art der Grabstätte - Wahlgrab oder Reihengrab - meist den Hinterbliebenen überlassen.
Reihengrab
In einem Reihengrab ist eine Bestattung möglich ist. Das Grab läuft nach der festgelegten Ruhezeit von 20 Jahren bei Erdbestattungen und 15 Jahren bei Urnenbeisetzungen ohne Verlängerungsmöglichkeit ab und muss dann von den Angehörigen geräumt werden.
Wahlgrab
Für Erdbestattungen werden Wahlgräber für 2 oder 4 Belegungen zur Verfügung gestellt. In Urnenwahlgräbern können maximal 5 Urnenbeisetzungen erfolgen. Die Gräber haben eine 30-jährige Nutzungsdauer und können nach Ablauf auf Antrag verlängert werden.
Kindergrab
In einem Kindergrab ist eine Bestattung möglich. Die Nutzungsdauer richtet sich nach dem Alter des verstorbenen Kindes.
Anonymes Grabfeld (Urnenreihengrab)
Auf dem Waldfriedhof, dem Neuen Friedhof Höfingen und dem Alten Friedhof Warmbronn können Urnen anonym in einer äußerlich nicht gekennzeichneten Rasenfläche beigesetzt werden.
Muslimisches Grab (Wahlgrab)
In diesem Grabfeld können Verstorbene muslimischen Glaubens bestattet werden. Es handelt sich um Wahlgräber für nur eine Bestattung mit Ausrichtung nach Mekka. Die Beisetzung erfolgt im Sarg; unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Beisetzung im Leintuch möglich. Die Gräber haben eine 30-jährige Nutzungsdauer und können nach Ablauf auf Antrag verlängert werden.
Grabfeld "Bestattung unter Bäumen"
Es handelt sich um Wiesenflächen auf dem Waldfriedhof mit einem gewachsenen Baumbestand und auf dem Neuen Friedhof Höfingen mit jungen Bäumen. Die Pflege der Anlage erfolgt durch die Stadt Leonberg. Unter den Bäumen (nicht am Baum) werden die Urnen der Reihe nach beigesetzt. Jede Urne erhält eine Kennzeichnung in Form einer Steinstele mit den Lebensdaten der Verstorbenen. Hierfür ist der Abschluss eines Vertrages mit der Genossenschaft NetzwerkStein erforderlich. Die Leistungen der Genossenschaft und der Stadt Leonberg werden mit dem Antrag auf Bestattung zu einem festen Komplettpreis erworben. Der Grabschmuck ist auf die dafür vorgesehenen Ablageflächen zu legen oder zu stellen.
Friedhofswesen - Informationen zum Grabfeld “Bestattung unter Bäumen“
Pflegeleichtgräber im Urnengemeinschaftsgrabfeld (Urnenreihengrab)
Diese Grabfelder gibt es auf dem Waldfriedhof und dem Neuen Friedhof Höfingen. Sie werden von der Württembergischen Friedhofsgärtnergenossenschaft dauerhaft bepflanzt und gepflegt. Die Grabsteine werden über die Genossenschaft NetzwerkStein (Waldfriedhof) und die Arbeitsgemeinschaft Bildhauerei Geisselhardt/Die Steinwerkstatt Stefan Machmer (Neuer Friedhof Höfingen) veräußert, erstellt und betreut.
Friedhofswesen - Informationen zu Pflegeleichtgräbern im Urnengemeinschaftsgrabfeld
Urnenwand Alter Friedhof Warmbronn
Diese Bestattungsform steht nur für Verstorbene mit letztem Wohnsitz in Warmbronn zur Verfügung. Eine Urnennische in der Urnenwand kann als Urnenreihengrab (1 Urne) oder Urnenwahlgrab (max. 4 Urnen) erworben werden. Auch hier ist der Grabschmuck auf die dafür vorgesehene Ablagefläche zu legen oder zu stellen.
Derzeit können keine neuen Urnennischen erworben werden, da keine freien Grabplätze mehr vorhanden sind.