Welche Voraussetzungen müssen für die Betreuung erfüllt sein?

Als Voraussetzung gilt eine erfolgte Impfberatung sowie ärztliche Untersuchung. Spätestens zum Start der Betreuung muss z.B. per Impfheft nachgewiesen werden, dass die dem Alter entsprechende Maserschutzimpfung erfolgt ist. Zudem muss das U-Heft eine in den letzten 12 Monaten erfolgte Vorsorgeuntersuchung bestätigen. Wenn kein U-Heft oder kein Impfbuch vorhanden ist, kann alternativ eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kinderarztes vorgelegt werden. Diese Themen bespricht die Leitung der aufnehmenden Einrichtung mit Ihnen detailliert im Aufnahmegespräch, welches ungefähr zwei Monate vor dem Betreuungsstart stattfindet.