Verantwortungsbewusster Umgang mit Feuerwerk und Böllern

Jahr für Jahr sind unsachgemäßer Gebrauch, Leichtsinn und Alkohol Ursache für teilweise schwere Verletzungen und erhebliche Sachschäden beim Abbrennen von Feuerwerk in Deutschland. Damit zum Jahreswechsel keine Unfälle passieren, sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:


Hinweise zum sicheren und erlaubten Umgang mit Feuerwerk

Feuerwerk der Klasse II darf in diesem Jahr von Montag, 29. Dezember, bis Mittwoch, 31. Dezember verkauft und nur an Silvester und Neujahr gezündet werden. Vor der Benutzung sollten die Gebrauchshinweise sorgfältig gelesen werden. An der aufgedruckten Zulassungsnummer, die mit den Buchstaben "BAM" beginnt, ist zu erkennen, ob es sich um legale Feuerwerkskörper handelt. Vor dem Silvestertag sowie nach dem 1. Januar 2026 dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden. 

Gesetzliche Vorgaben und Sicherheitstipps zum Abbrennen von Feuerwerk

Grundsätzlich ist es verboten pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen zu zünden. Letzteres betrifft in Leonberg etwa die Altstadt mit Marktplatz sowie die Ortsdurchfahrt in Eltingen. Dieses gesetzliche Verbot ist in Paragraf 23 der 1. Sprengstoffverordnung geregelt. Auch für Minderjährige ist der Umgang mit Feuerwerkskörpern verboten.

Raketen müssen senkrecht abgeschossen werden, etwa aus einem stabilen Gestell wie einem Getränkekasten. Batterie- und Kombinationsfeuerwerke erfordern besondere Vorsicht und das genaue Beachten der Gebrauchsanweisungen. Größere Knallkörper wie Kanonenschläge sind auf den Boden zu legen und nach dem Zünden zügig zu verlassen.

Feuerwerk für den Innenbereich – etwa Tischfeuerwerke oder Wunderkerzen – darf nur auf feuerfestem Untergrund und fern von brennbaren Materialien verwendet werden. Himmelslaternen sind in Deutschland generell verboten. Verstöße können mit Geldstrafen geahndet werden. In Notfällen gilt: 112 wählen. 

Messer- und Waffenverbot bei öffentlichen Veranstaltungen

In Deutschland ist das Führen jeglicher Waffen und Messer – unabhängig von der Klingenlänge – auf einer Vielzahl öffentlicher Veranstaltungen und an bestimmten Orten gesetzlich verboten.

Beim Besuch der Altjahrabendfeiern auf dem Leonberger Marktplatz und in Eltingen dürfen keinerlei Messer oder Waffen mitgeführt werden, auch keine Taschenmesser.

Unabhängig von öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von sogenannten Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen sowie Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über zwölf Zentimetern in der Öffentlichkeit verboten.

29.12.2025