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Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung nicht innerhalb von 2 Jahren nach Erteilung der Zustimmung errichtet worden sind.
Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung nicht innerhalb von 2 Jahren nach Erteilung der Zustimmung errichtet worden sind.