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Gültigkeitsdauer
Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.
Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Eine neue eID-Karte kann vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung (z.B. Namensänderung nach Eheschließung oder Verlust der eID-Karte) dargelegt wird.