Seiteninhalt
Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion eingeführt und zwar für:
- Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) sowie
- Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Bürgerinnen und Bürger der EU und Angehörige des EWR können diese Chipkarte (eID-Karte) wie folgt beantragen:
- mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis und
- mit Funktion für das Vor-Ort-Auslesen.
Damit können sie
- sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und
- Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
Auf dem Chip der eID-Karte sind persönliche Daten der Karteninhaberin beziehungsweise des Karteninhabers gespeichert.