Regelungen für Silvester 2020
Anders als an den Weihnachtstagen gelten an Silvester die derzeitigen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen ohne Lockerung. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist in diesem Jahr generell verboten. Im öffentlichen Raum darf Pyrotechnik nicht gezündet werden.
Kein Verkauf von Pyrotechnik, kein Zünden im öffentlichen Raum
Aufgrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems ist der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester in diesem Jahr generell verboten. Auch darf im öffentlichen Raum Pyrotechnik nicht gezündet werden.
Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen gelten ohne Lockerung
Die in Baden-Württemberg geltenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen gelten auch über den Jahreswechsel.
Anders als während der Weihnachtstage ist eine Lockerung der Regelungen für den Jahreswechsel nicht vorgesehen.