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für die Ausstellung des Nachweises:
- sachkundige Personen, die zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt sind
- je nach gewählter Lösung können auch folgende Personen die erforderliche Bescheinigung ausstellen:
- Anlagenhersteller
- Fachbetriebe, die die Anlage eingebaut haben
- Wärmenetzbetreiber
- Brennstofflieferanten
für den Empfang des Nachweises: die untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.