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- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis, dass kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit und des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland der Person, zu der Sie nachziehen
- Nachweis der Familienzugehörigkeit (z.B. Geburts- und Eheurkunden, Nachweis einer eingetragenen Lebenspartnerschaft)
- bei Ehegattennachzug zusätzlich:
- Nachweis des Mindestalters beider Eheleute
- Nachweis von einfachen Deutschkenntnissen der nachziehenden Person