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- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis, dass kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis der Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen, vor allem
- Nachweise über das Investitionsvorhaben
- Finanzierungsnachweise
- je nach Tätigkeit: Nachweis berufsrechtlicher Erlaubnisse (zum Beispiel Gaststättenerlaubnis, Eintrag in die Handwerksrolle)
- wenn Sie älter als 45 Jahre sind zusätzlich: Nachweis einer angemessenen Altersversorgung