Seiteninhalt
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis, dass kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis der Berufsqualifikation beziehungsweise des Hochschulabschlusses
- Nachweis der für Ihre angestrebte Tätigkeit erforderlichen Sprachkenntnisse