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Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind:
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen. - Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung.
- Sie verzögern nicht unangemessen Ihre Ausbildung und
- Sie überschreiten nicht die durchschnittliche Ausbildungsdauer.