Das neue Namensrecht (in Kraft ab dem 1. Mai 2025)

Zum 1. Mai 2025 tritt mit dem Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Internationalen Privatrecht eine umfangreiche Reform in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.