Achtung bei Glätte: Information zur Räum- und Streupflicht
In der kalten Jahreszeit ist es wichtig, Gehwege sicher und begehbar zu halten. Gemäß der geltenden Räum- und Streupflicht sind Grundstückseigentümer, Mieterinnen und Mieter dafür verantwortlich, Schnee und Eis rechtzeitig zu beseitigen.
Schnee räumen, bei Glätte streuen
- Schnee räumen: Gehwege sollten in einer Breite von mindestens 1,5 Metern von Schnee befreit werden, um sicheres Passieren zu ermöglichen.
- Eisglätte streuen: Bei Glätte sind umweltfreundliche Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat zu verwenden. Der Einsatz von Salz sollte nach Möglichkeit vermieden werden.
- Zeitliche Vorgaben: Die Räum- und Streuarbeiten sind werktags zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr durchzuführen.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Räum- und Streupflicht liegt in der Regel bei den Grundstückseigentümern. In Mietverhältnissen kann diese Verpflichtung per Vertrag auf Mieterinnen und Mieter übertragen werden.
Eine ordnungsgemäße Durchführung der Räum- und Streupflicht leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Unfällen und erhöht die Sicherheit auf öffentlichen Wegen.