Welche Auswirkungen hat die Grundsteuerreform auf Mieterinnen und Mieter?
Nach den Regelungen der Betriebskostenverordnung können Vermieterinnen und Vermieter die Grundsteuer weiterhin auf die Mieterinnen und Mieter umlegen. Das bedeutet, dass sich mögliche Veränderungen bei der Grundsteuer in den Nebenkostenabrechnungen niederschlagen können. Ob und in welchem Umfang sich die Reform für Mieterinnen und Mieter bemerkbar macht, zeigt sich in der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2025, die üblicherweise im Jahr 2026 erstellt wird.